Masterstudiengang "Drug Regulatory Affairs"

Zulassung

Wer kann sich für den Studiengang bewerben?

Zum weiterbildenden Masterstudiengang "Drug Regulatory Affairs" an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn können Interessierte aus der ganzen Welt mit einem abgeschlossenen Studium der Pharmazie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin, Chemie und Lebensmittelchemie zugelassen werden. Darüber hinaus kann der Studiengang auch Absolventen eines anderen, nahestehenden naturwissenschaftlichen Studiengangs offenstehen (siehe auch § 5 der Prüfungsordnung).

Neben dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss muss eine mindestens einjährige Berufserfahrung (einschlägig bezogen auf den berufsqualifizierenden Hochschulabschluss) nachgewiesen werden.

Weitere Zugangsvoraussetzungen sind Sprachkenntnisse in Englisch (B2). Einstufung siehe Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen.

Für die Zulassung eines Bewerbers sind u.a. der Nachweis einschlägiger Erfahrungen sowie die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet von "Regulatory Affairs" förderlich.

Die Zulassung der Teilnehmer erfolgt durch den Prüfungsausschuss der Universität Bonn.
Die Bewerbung für einzelne Module ist jederzeit möglich. Einzelmodulplätze werden nach Kapazität vergeben.

Sollte ein Bewerber beabsichtigen, die Teilnahme an den Modulen auf zwei oder drei Jahre zu verteilen ("Strecker"), so ist dies sowie die Verteilung der Module bei der Anmeldung zum Studiengang anzugeben.

Die Voraussetzungen zur Gewährung von Bildungsurlaub entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer:
Übersicht der Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer (PDF 162 KB)

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! 

 

Weiterbildung zum Fachapotheker/in für Arzneimittelinformation

Der Masterstudiengang wird von der Apothekerkammer Nordrhein nach Prüfung der eingereichten Studiennachweise in Teilen auf einzelne Seminare anerkannt. (Weitere Seminare müssen während der Weiterbildungszeit besucht werden. Zum Abschluss der Weiterbildung gehört das Ablegen einer Prüfung vor einer Prüfungskommission der Apothekerkammer Nordrhein).