Masterstudiengang "Drug Regulatory Affairs"

FAQs

Fragen und Antworten rund um den Studiengang

Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit  wird im Nachfolgenden nur die männliche Form gewählt, es sind aber jeweils beide Geschlechter gemeint.

Bitte wählen Sie

  • Bekommen alle Studenten den akademischen Grad, wenn sie die Studienbeiträge bezahlt haben?

    Nein, gemäß der Prüfungsordnung müssen alle Prüfungen erfolgreich absolviert werden. Es gibt aber außer bei der Masterarbeit für alle Prüfungen zwei weitere Versuche. Bei der Masterarbeit gibt es nur einen weiteren Versuch. Falls ein Studierender abbricht bzw. die letzte mögliche Prüfung nicht besteht, erhält er/sie eine Teilnahmebestätigung über die besuchten Module - auf Wunsch mit Noten.

  • Wie hoch ist die Abbrecherquote?

    Nach 19 Kursen liegt die Abbrecherquote bei durchschnittlich 6,1%. Auf diese geringe Zahl sind wir stolz. Der Hälfte der Abbrecher fehlte „nur“ die Masterarbeit. Andere Gründe waren Krankheit, Jobwechsel o.ä.

  • Ich möchte den Modulbesuch auf mehrere Jahre verteilen, wie soll ich die Module am besten legen ("strecken")?

    Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Sie können

    a) nach eigenen Interessen oder Firmenbedarf die für Sie „dringenden“ Module im ersten Jahr belegen oder

    b) die Module immer abwechselnd besuchen (z.B. im 1. Jahr die ungeraden, im 2. Jahr die geraden), das wäre für die Life-Work-Balance das Beste, da Sie zu jedem Module auch eine Studienarbeit (=Hausaufgabe) innerhalb von drei bis vier Wochen nach dem Modulbesuch anfertigen müssen oder

    c) Sie entscheiden sich prüfungsoptimiert, ob sie die Module mit zusätzlichen Prüfungen (Klausur oder mündliche Prüfung, Module [2, 3, 5] und [ 8, 9, 10]) im 1. oder 2. Jahr belegen.

  • Wie viele Studenten strecken?

    In den letzten Jahren lag der Anteil der Strecker zwischen 25 und 50% der Teilnehmer.

  • Warum strecken Teilnehmer?

    Das kann mehrere Gründe haben. Manche Firmen erlauben Ihren Mitarbeitern nicht, 23 Freitage und zwei Donnerstage im Jahr als Urlaub frei zu nehmen.

    Mancher möchte seinem Partner bzw. seiner Familie die häufigen Abwesenheiten/Lernauszeiten innerhalb eines Jahres nicht zumuten.

    Mancher traut sich die Belastung neben einer Vollzeitstelle nicht zu.

  • Ich habe bisher noch keine Erfahrung in Regulatory Affairs, kann ich den Studiengang trotzdem besuchen?

    Ja, aber rechnen Sie bitte damit, dass die Vor- und Nachbereitung dann normalerweise mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei Studierenden, die täglich in der Zulassung arbeiten und die Theorie im Arbeitsalltag anwenden können.

  • Wie schnell kann ich den akademischen Grad erwerben?

    Die Regelstudienzeit des Vollzeitstudiums liegt bei 2 Jahren und der berufsbegleitenden Variante bei 3 Jahren. Das Studienjahr beginnt im September und endet im August. In diesem Zeitraum finden alle 12 Module statt. Nach sechs abgeschlossenen Modulen können Sie parallel mit dem Praktikum oder der Masterarbeit beginnen.


    Für Studierende mit mehr als zwei Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Vollzeit vor Beginn des Studienganges besteht die Möglichkeit, diese Zeit als Praktikum anrechnen zu lassen. Dies verkürzt die Studienzeit entsprechend.

  • Muss ich alle 12 Module besuchen?

    Wenn Sie den akademischen Grad M.D.R.A. erreichen wollen, ja.

  • Kann ich auch nur einzelne Module besuchen?

    Ja, die Bewerbungsunterlagen sind für alle gleich, Sie kreuzen im Anmeldeformular nur  „Einzelmodul“ an und geben das oder die Wunschmodule an. Auch für diese Teilnehmer gelten dieselben Zulassungsvoraussetzungen.

  • Erhalte ich auf jeden Fall einen Studienplatz?

    Nein, das hängt davon ab, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen UND wie viele Mitbewerber es gibt.

  • Wie viele Studienplätze werden jährlich vergeben?

    Die Teilnehmerzahl liegt bei 60 Personen. Da  für die Strecker aus dem Vorjahr immer eine gewisse Anzahl an Plätzen bereits belegt ist, können wir nur ca. 45-50 Plätze pro Jahr neu vergeben.

  • Ist der Studiengang anerkannt?

    Der Studiengang ist seit 2011 akkreditiert, d.h. bei uns erworbene Leistungspunkte können in anderen Studiengängen angerechnet werden und umgekehrt.

    Studierende und Absolventen berichten auch, dass die Erwähnung der Teilnahme am Studiengang den Weg zum Bewerbungsgespräch geöffnet hat, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch im benachbarten Ausland.

  • Bewertung von ausländischer Hochschulabschlüssen

    Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr ausländischer Hochschulabschluß in Deutschland bewertet wird, kann Ihnen die anabin-Datenbank weiterhelfen. Herausgeber ist das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

    Wenn Sie eine positive Bewertung erhalten haben, legen Sie diese bitte Ihrer Bewerbung für unserem Studiengang bei.

  • Finden die Veranstaltungen auch online oder in anderen Städten statt?

    Die Veranstaltungen findet hauptsächlich in Bonn statt. Der Studiengang wird nicht online angeboten, da wir den persönlichen Kontakt der Studenten untereinander und zu Ihren Lehrbeauftragten fördern möchchten.
    Die Vortragsunterlagen werden den Studenten online in unserm Intranet als PDF zur Verfügung gestellt.

  • Welche Studienbeiträge kommen während des Studienganges auf mich zu?

    Der Studienbeitrag beträgt 8.000 €. Damit sind die Kosten für alle Vorlesungen, Übungen und Prüfungen und für die Verpflegung während der Module abgedeckt. Zusätzlich ist pro Semester ein Sozialbeitragsanteil in Höhe von 100 € direkt an die Universität Bonn zu entrichten.

    Zusätzlich sollten Sie je nach Anreiseentfernung und Unterkunft in Bonn noch ca. 6.000 - 8.000 € für Reisekosten veranschlagen. Bitte kalkulieren Sie hier selbst nach.

    Siehe auch:
    Studienbeiträge