Masterstudiengang "Drug Regulatory Affairs"
FAQs
Fragen und Antworten rund um den Studiengang
Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird im Nachfolgenden nur die männliche Form gewählt, es sind aber jeweils beide Geschlechter gemeint.
Bitte wählen Sie
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Muss ich alle 12 Module in einem Jahr besuchen?
Nein, sie können die 22 Wochenenden auch auf 2 oder 3 Jahre aufteilen. Sie müssen aber für unsere administrative Planung die Aufteilung der Module bereits bei der Bewerbung angeben. Dies hat keinen Einfluss auf den Erhalt eines Studienplatzes.
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Muss ich zuerst die Masterarbeit oder das Praktikum nach den Modulen machen?
Das ist Ihre Entscheidung. Wenn Sie schon während der Modulphase eine Idee für die Masterarbeit haben, können Sie sich das Thema zwei Monate vor Anmeldung reservieren lassen.
Falls Sie nur eine befristete Stelle haben, die Ihnen als Praktikum anerkannt werden kann und nicht sicher ist, dass Sie anschließend eine Stelle in der Zulassung bekommen, sollten Sie mit dem Praktikum starten. -
Muss ich das Praktikum an einer Stelle absolvieren?
Das Praktikum kann geteilt und an verschiedenen Ausbildungsorten absolviert werden. Mindestens drei Monate sollen in der Pharmazeutische Industrie oder bei einer Contract Research Organization (CRO) abgeleistet werden.
Auf begründeten Antrag kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen hierzu genehmigen. -
Was sind typische Tätigkeiten in der Zulassung?
Informationen hierzu finden Sie in unseren Merkblättern "Anforderungsprofil für ein behördliches Praktikum" und "Anforderungsprofil für ein industrielles Praktikum":
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Mit welchen Kosten muss ich für den Studiengang rechnen?
Der Studienbeitrag beträgt 8.000 €. Damit sind die Kosten für alle Vorlesungen, Übungen, Prüfungen und die Verpflegung während der Module abgedeckt. Zusätzlich ist pro Semester ein Sozialbeitragsanteil in Höhe von 100 € direkt an die Universität Bonn zu entrichten.
Zusätzlich sollten Sie je nach Anreiseentfernung und Unterkunft in Bonn noch ca. 6.000-8.000 € für Reisekosten veranschlagen. Bitte kalkulieren Sie hier selber.Siehe auch:
Studienbeiträge -
Wo kann ich in Bonn übernachten?
Wir versenden mit der Zusage zum Studienplatz eine Hotelliste. Eine Übersicht aller Hotels finden Sie auch hier. Sie sind für Planung und Reservierung Ihrer Anreise und Unterkunft aber selbst verantwortlich.
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Sind die Studierenden während des Praktikums über die Universität Bonn unfallversichert?
Während des Pflichtpraktikums besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungschutz über die Universität Bonn. Hintergrund ist, dass bei Praktika kein unmittelbarer Einfluss der Hochschule auf die Art und Weise der Durchführung sowie auf den Ablauf der Praktika besteht. Die Studierenden gliedern sich in den Betriebsablauf ein. Zuständig ist der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Wichtige Downloads und Merkblätter
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Studienberatung zum Masterstudiengang "Drug Regulatory Affairs"